Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz sind ein wirksames Mittel der Suchtprävention.
Angebote & Materialien
Beratungsstellen / Schulungen
Für Personalschulungen und Jugendschutzmassnahmen in Gemeinden:
Regionale Suchtpräventionsstelle in Ihrem Bezirk.
Für Information zum Alkoholverkauf:
Zürcher Fachstelle zur Prävention des Alkohol- und Medikamente-Missbrauchs
Für Informationen zum Tabakverkauf:
Züri Rauchfrei, Fachstelle für TabakpräventionBroschüren
Broschüren und Hinweisschilder für Gastronomie und Detailhandel der Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich.
Wenden Sie sich für weiteres Material, etwa für die Alters-Armbändel für Festveranstaltungen auch an die Regionale Suchtpräventionsstelle in Ihrem Bezirk.
oder an www.sucht-info.ch
Onlineangebote & Links
www.gastrozuerich.ch
Der Gastgewerbeverband des Kantons Zürich bietet Kurse zur Suchtprävention an.
Ziele der Suchtprävention in Gastronomie und Detailhandel
Jugendliche reagieren stärker auf Alkohol als Erwachsene. Die Gefahr einer Schädigung durch übermässigen Konsum ist bei ihnen besonders gross. Bei Tabak gilt für Jugendliche genauso wie für Erwachsene: Jede einzelne gerauchte Zigarette schadet.
Das Gesetz schützt daher Jugendliche mit Alterslimiten beim Verkauf von Alkohol und Tabak. Verschiedene Studien belegen die Wirksamkeit solcher Gesetze. Erstes Ziel der Suchtprävention in Gastronomie und Detailhandel ist also die Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes.
Dieses Ziel wird nur erreicht, wenn das Service- und Verkaufspersonal das Gesetz kennt und weiss, wie es sich im Zweifelsfall verhalten soll. Die Suchtprävention macht sich für diese Sensibilisierung stark.
Gesetzesgrundlagen zum Jugendschutz
Das Gesetz verbietet den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Zigaretten/Tabakwaren an unter 16-Jährige, und jenen von Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige.
Gastrobetriebe und Verkaufsstellen müssen gemäss kantonalem Gesundheitsgesetz gut sichtbare Schilder platzieren, auf welchen auf das Verbot von Verkauf und kostenloser Weitergabe von Alkohol an unter 16- bzw. 18-Jährige aufmerksam gemacht wird.
Ebenfalls muss auf das Verbot von Verkauf und kostenloser Weitergabe von Zigaretten/Tabakwaren an unter 16-Jährige mit Schildern aufmerksam gemacht werden.
Angebote der Stellen für Suchtprävention
- Informationsmaterial und Hinweisschilder
Die Stellen für Suchtprävention stellen die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder und Broschüren zur Information des Verkaufspersonals zur Verfügung (siehe Informationsmaterial für Gastro&Handel).
Die regionalen Suchtpräventionsstellen bieten zudem Kontrollbänder (Armbänder) zur vereinfachten Alterskontrolle bei Festanlässen an. Beziehen Sie diese bei der Suchtpräventionsstelle Ihrer Region.
- Schulungen für Personal
Für Schulungen des Personals wenden Sie sich an die Regionale Suchtpräventionsstelle Ihres Bezirkes
- Auskunft zum Jugendschutz
- Alkohol: Zürcher Fachstelle zur Prävention des Alkohol- und Medikamente-Missbrauchs
- Tabak: Züri Rauchfrei, Fachstelle für Tabakprävention
Letztmals akutalisiert: Jan. 2010
