Massvoller Alkoholgenuss ist risikoarm. Regelmässiger hoher Konsum birgt jedoch grosse Risiken.
Weiterführende Informationen
Beratungsangebote
www.alkoholismus.ch/fachstellen_kanton_zuerich
Übersicht zu allen ambulanten Fachstellen für Alkoholprobleme im Kanton ZürichSelbsttests
Links
www.zuefam.ch
Zürcher Fachstelle zur Prävention des Alkohol- und Medikamenten-Missbrauchswww.blaueskreuzzuerich.ch
Blaues Kreuz Zürich macht Beratung, Selbsthilfe und Präventionwww.sfa-ispa.ch
Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme SFA. Fachstelle mit Schwerpunkt Forschung, Präventionskampagnen und -programmen, Information und Dokumentation.
Inhalt/Wirkung
Alkohol, genauer gesagt Ethanol (C2H5OH), entsteht bei der Vergärung kohlenhydrathaltiger Materie wie Früchte, Getreide oder Kartoffeln. Durch anschliessende Destillation kann der Alkoholgehalt erhöht werden.
Schon kleine Mengen Alkohol vermindern das Konzentrations- und Reaktionsvermögen sowie die Urteilsfähigkeit, erhöhen die Risikobereitschaft, schränken die optische Wahrnehmung ein, wirken enthemmend und führen zu Selbstüberschätzung. Ebenso treten Störungen des Gleichgewichts auf. Mit steigendem Blutalkoholwert verstärken sich Sprech-, Orientierungs-, Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen.
Unter Umständen kann wenig Alkohol das Risiko für Herzerkrankungen vermindern. Es gibt aber andere Möglichkeiten, etwas für sein Herz zu tun: auf sein Gewicht achten, sich körperlich betätigen oder aufs Rauchen verzichten.
Risiken
Alkohol kann fast jedes menschliche Organ schädigen. Mehr als 60 Krankheiten und Behinderungen sind mit Alkoholkonsum verknüpft. So kann chronischer Alkoholkonsum u. a. folgende Erkrankungen bzw. Schädigungen (mit)verursachen:
- Bösartige Tumore in Mund, Rachen und Speiseröhre, Kehlkopf, Bauchspeicheldrüse, Leber und Brustdrüse
- Bluthochdruck
- im Verdauungssystem Magenschleimhautentzündung, Bauchspeicheldrüsenentzündung, Fettleber, alkoholische Hepatitis und Leberzirrhose
- ein höheres Infektionsrisiko (bakterielle und Virus-Erkrankungen)
- Schädigungen des Nervensystems
- psychiatrische Folgen (Alkoholabhängigkeit u. a. m.)
- eine Beeinträchtigung des Fötus.
Bei einem sehr hohen Promillewert drohen Bewusstlosigkeit, Gedächtnisverlust, schwache Atmung, Unterkühlung, Verlust der Reflexe, Lähmungen, das Koma, unkontrollierte Ausscheidungen, gar Atemstillstand und schlimmstenfalls der Tod. Frauen weisen aufgrund des niedrigeren Anteils an Körperflüssigkeit bei der gleichen Menge konsumierten Alkohols eine höhere Blutalkohol-Konzentration auf.
Alkohol hat zahlreiche negative soziale Folgen. So spielt er beispielsweise bei Unfällen und Gewalttaten eine Rolle.
Bereits bei 0.5 Promille verdoppelt sich das Unfallrisiko. Bei 0.8 Promille ist es vier Mal höher. Besonders zu warnen, ist vor dem Konsum von Alkohol mit (anderen) Drogen oder Medikamenten.
Zahlen und Fakten
Die Hälfte des in der Schweiz konsumierten Alkohols wird von 12,5% der Bevölkerung ab 15 Jahren getrunken. In der Schweiz leben ca. 300 000 Alkoholabhängige. Jährlich sterben über 2000 Menschen an alkoholbedingten Krankheiten oder Unfällen. Unter den 15-Jährigen trinken ein Viertel der Knaben und 18% der Mädchen mindestens wöchentlich Alkohol. 30% der Knaben und 20% der Mädchen waren schon mindestens zweimal betrunken (SFA, Reihe «Im Fokus», Okt. 2009).
Prävention
Im Zentrum stehen folgende Zielsetzungen:
- Prävention chronisch risikoreichen Alkoholkonsums
- Prävention des Rauschtrinkens
- Prävention situationsunangepassten Konsums, der zu Risiken führt (z. B. im Strassenverkehr, bei der Arbeit) oder aufgrund besonderer Empfindlichkeit (z. B. bei Jugendlichen, bei Schwangerschaft wegen des Risikos für das Kind, Erkrankung oder Medikamenteneinnahme).
Massnahmen werden auf Ebene der Verhältnisprävention (z. B. Einschränkung der Erhältlichkeit des Alkohols) und Verhaltensprävention (z. B. Stärkung von Kompetenzen und Persönlichkeit) getroffen.
Gesetzliche Bestimmungen
Zentral für den Jugendschutz ist das Verbot des Verkaufs von Wein, Bier und Apfelwein an unter 16-Jährige sowie des Verkaufs von Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und kantonaler Ebene, namentlich im Alkoholgesetz, in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, im Strafgesetzbuch, im Gastgewerbegesetz, in der Verordnung über die Volksschule und die Vorschulstufe sowie im Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel Jugendschutz.
Letzmals aktualisiert: Februar 2010
Anmerkung: Diese Informationen basieren weitgehend auf Angaben der SFA (Reihe «Im Fokus», Ausgaben 2008 und Okt. 2009).
